Flugentschädigung

Mein Flug hat Verspätung. Ab wann kann ich eine Entschädigung verlangen?

 

Ab einer Verspätung von drei Stunden können Sie von der Fluggesellschaft Geld bekommen, sofern Sie in einem europäischen Land gestartet sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Verspätung und der Länge Ihrer Flugstrecke.

 

  • 250 Euro: Bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometern
  • 400 Euro: Bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern oder wenn der Flug von einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates startet oder dort landet und die Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern beträgt.
  • 600 Euro: Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU.

 

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Wenn Sie also in den letzten drei Jahren eine entsprechende Verspätung hatten, beraten wir Sie gerne.