Urheberrecht / Abmahnungen

Gerne unterstützen wir Sie in den sogenannten "Download"-Fällen. Ihnen wird vorgeworfen, daß von Ihrer IP-Adresse illegal ein Film oder eine Musikdatei heruntergeladen wurde. Deshalb werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines hohen Schadensersatz aufgefordert. In solchen Fällen empfehlen wir eine von uns formulierte modifizierte Unterlassungserklärung abzugegeben und den Anspruch zu bestreiten.

Nach dem Urteil vom Landgericht Mannheim (Urteil vom 30.01.2007, Az. 2 O 71/06) ist zum Beispiel der Anschlussinhaber einer ermittelten IP-Adresse nicht grundsätzlich als Störer für sämtliche Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangenen wurde, verantwortlich. Eine ständige Überwachung sei nicht zumutbar. Dies gilt auch nach einem Urteil des OLG Frankfurt (11 W 58/07), wonach ein Anschlussinhaber ihm nahestehende Personen nicht grundsätzlich überwachen muss.

Hier gilt es rechtzeitig zu reagieren. Für Detailfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.